Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verantwortliche: Urs Merkel, Braystrasse 11, 81677 München | agb[ÄT]ursmerkel[PUNKT]com | +49 89 92 563 800

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§1 GELTUNGSBEREICH

1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle bestehenden und zukünftigen Leistungen von Urs Merkel • MOGS. Spätestens im Falle der Inanspruchnahme der Leistungen erklärt der/ die Leistungsnehmer:in sich mit den AGB einverstanden.
2) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen

Urs Merkel • MOGS (Coach und Berater) -- nachfolgend: Berater --

und

dem/der Coachee/ Kund:in -- nachfolgend: Coachee --

als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der/die Coachee das vom Berater unterbreitete Angebot mündlich, per E-Mail oder schriftlich annimmt.
3) Der Berater ist berechtigt, einen Dienstvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht (oder nicht mehr) geleistet werden kann.Wenn er aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. Der Honoraranspruch des Beraters bleibt für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen, erhalten.

§2 Inhalt des Dienstvertrags

1) Der Berater erbringt seine Dienste gegenüber dem/der Coachee in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Coaching, Supervision, Mentoring oder Beratung, Schulungen anwendet. Der Berater ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die nach eigener Einschätzung die bestmögliche Aussicht auf Erfolg der Ziele des Coachees anhand der Auftragsklärung ermöglichen.
2) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Coaching- bzw. Trainingsleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des/der Coachee. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Coachees wird nicht in Aussicht gestellt oder garantiert.
3) Der Berater erbringt seine Coachingleistungen auf der Grundlage, der ihm von der Auftraggeberin/vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und für ihre Vollständigkeit liegt bei der/ dem Coachee.

§ 3 Rechtliche Rahmenbedingungen des Berater

1) Coaching und Training sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, demnach darf der Berater gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Der Berater/ Coach darf keine Krankschreibungen vornehmen und er darf keine Medikamente verordnen.
2) Coaching und Training sind keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Der/die Coachee trägt während des gesamten Coaching- bzw. Trainingsprozesses die volle Verantwortung für sein/ihr Handeln, sowohl während als auch außerhalb der Coaching- bzw. Trainingstermine. Die Teilnahme an einem Coaching bzw. Training setzt den Vollbesitz der psychischen und physischen Gesundheit voraus.
3) Veranstalter von Team-Coachings, Seminaren, Workshops usw. ist immer der/ die Coachee ggf. der/ die Auftraggeber:in. Der Versicherungsschutz ist somit immer über den/ die Auftraggeber:in und niemals über den Coach gegeben. Durch Klienten verursachte Schäden, innerhalb und außerhalb der Coaching-Sitzung, sind durch diesen zu tragen.

§ 4 Mitwirkung des Coachees

1) Das Coaching erfolgt auf der Grundlage der zwischen den Parteien geführten vorbereitenden Gesprächen – der Auftragsklärung. Es beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen. Urs Merkel weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Coaching ein freier, aktiver und selbstverantwortlicher Prozess ist, der die Mitgestaltung der/des Coachees erfordert. Der Berater steht dem Klienten als Prozessbegleiter und Unterstützer bei Entscheidungsprozessen zur Seite – die Entscheidungen sind zu jedem Zeitpunkt vom Coachee selbst zu treffen und zu verantworten.
2) Wird für die/das Beratung/Coaching Software zur Unterstützung der Diagnostik oder des Prozesses eingesetzt, wie Beispiel die Diagnostik von soft.fact verpflichtet sich der/die Coachee die Diagnostik wahrheitsgetreu nach bestem Wissen und Gewissen auszufüllen. Für die Richtigkeit der Diagnostik und Ergebnisse übernimmt der Berater keine Haftung.

§ 4 Honorierung des Beraters/Coaches

1) Der Berater hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Wenn die Honorare nicht individuell durch ein explizites schriftliches Angebot zwischen dem Berater/ Coach und dem/der Coachee vereinbart wurden, gilt ein Tagessatz von 1.500€ – angefangene Stunden werden vollständig abgerechnet. Externe Honorarlisten oder – Verzeichnisse gelten nicht.
2) Die Honorare sind nach jedem Termin von dem/der Coachee innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Eine Rechnungsstellung erfolgt. Zahlungsziele, Ratenzahlungen oder Sonderkonditionen sind vor Beginn des Coachings bzw. Trainings zu vereinbaren. Dies Bedarf der Schriftform und Zustimmung beider Parteien.
3) Im Falle einer langfristigen Zusammenarbeit (ab einer Dauer, die eine drei-monatige Zusammenarbeit überschreitet) tritt eine Vorkassenregelung in Kraft. Die Höhe der monatlichen Vorauszahlung entspricht dem Quotienten der Gesamtsumme und der Dauer der Zusammenarbeit. Zusätzlich oder ersatzweise wird eine Vorkassenregelung vereinbart. Zu Beginn der Dienstleistung werden 40% der vereinbarten Gesamtsumme als Vorabzahlung fällig. Die Vorkasse ist zum 1. eines Monats zu leisten.
4) Vereinbarte Termine sind verbindlich und zahlungspflichtig. Zeit und Ort des Coachings werden vorab von den Coaching-Partnern einvernehmlich vereinbart. Der Klient verpflichtet sich zu allen Sitzungen 15min vor Terminbeginn zu erscheinen. Bei nicht in Anspruch genommenen vereinbarten Terminen, verpflichtet sich der/die Coachee unwiderruflich zur Zahlung des Ausfallhonorars in Höhe von 100 % der Termingebühr. Das Ausfallhonorar ist sofort ohne Frist zu zahlen.
Die vorstehende Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der/die Coachee 48 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins absagt oder ohne Verschulden, z.B. im Falle eines Unfalls, am Erscheinen verhindert ist. In diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens ist durch den/ die Coachee bis 24 Stunden nach dem Termin eigenständig zu erbringen. Ohne Nachweis ist das Ausfallhonorar nach §4, 3 zu leisten.
5) Sollten Termine seitens des Beraters abgesagt werden müssen, wird ein Ersatztermin angeboten. Damit ist die Schuld/Pflicht des Beraters abgegolten.
6) Wird ein Coaching- bzw. Trainingstermin außerhalb des Arbeitsplatzes des Berater vereinbart, werden zzgl. zum Honorar angemessene, nachhaltige Reise- und Übernachtungskosten und eine Verpflegungspauschale berechnet.

§ 5 Vertraulichkeit des Coachings bzw. Trainings

1) Der Berater behandelt die Daten des/der Coachee zu jeder Zeit vertraulich. Vertrauliche Inhalte bezüglich der Gespräche und Übungen, sowie deren Begleitumstände werden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des/der Coachee an den Auftraggeber weitergegeben.
2) §5 Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn der Berater aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist, beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte, Familienangehörige, Kollegen oder Vorgesetzte.
3) Der Berater führt Aufzeichnungen über stattgefundene Leistungen. Dem/der Coachee steht eine Einsicht in diese Aufzeichnungen zu; er/sie kann eine Herausgabe dieser Aufzeichnungen verlangen und erhält in diesem Fall die dort festgehaltenen Informationen in Kopie.
4) Sofern der/die Coachee ein detailliertes Protokoll über das Coaching bzw. Training verlangt, erstellt der Coach/Trainer dieses kosten- und honorarpflichtig nach stündlichem Zeitaufwand aus den Aufzeichnungen.

§6 Copyright

Alle an den Klienten ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der Vergütung enthalten. Die Unterlagen sind zum persönlichen Gebrauch des Klienten bestimmt. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört allein Urs Merkel. Dem Klienten ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung von Urs Merkel ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen. Eine Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist untersagt. Der Verstoß gegen das Copyright und geistige Eigentum wird strafrechtlich verfolgt.

§7 Haftung

Die Informationen und Ratschläge in Coaching-Sitzungen sowie in allen Dokumentationen sind durch den Berater sorgfältig erwogen und geprüft. Bei der Tätigkeit von Urs Merkel handelt es sich um eine reine Dienstleistungstätigkeit. Herr Merkel übernimmt Verantwortung die oben beschriebene Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen zu gewährleisten und vereinbarte Termine wahrzunehmen. Für Erwartungen, die außerhalb dieser Erklärung liegen, wird eine Haftung ausgeschlossen.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist München. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Gerichtstand ist das sachlich und örtlich zuständige Amtsgericht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§9 Sonstiges

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Vorrang vor allen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Coachee.
2) Rechte aus Vertragsverhältnissen mit Urs Merkel • MOGS dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens Urs Merkel • MOGS abgetreten werden.
3) Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen und der Angebote von Urs Merkel • MOGS bedürfen der Textform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis selbst. Der Vorrang der Individualabrede gemäß § 305b BGB bleibt unberührt.
4) Ergänzend gilt ebenfalls das deutsche Urheber- und Datenschutzrecht.

München, 01.01.2023


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